AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Alexander Reinhardt, Am Schilfpark 5c, 21029 Hamburg (nachfolgend auch: „AR“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB


§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die AR mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.


(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als AR ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn AR in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.



§ 2 Leistungen von AR / Mitwirkung des Kunden
(1) AR erbringt für den Kunden webbasierte Beratungs- und Coachingdienstleistungen im Bereich der Erstellung und Vermarktung eigener Buchprojekte. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet AR nicht die Erbringung eines Werks. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg von AR nicht geschuldet wird.


(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch AR, bleibt der Vergütungsanspruch von AR unberührt.


(3) In Bezug auf die von AR zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht AR in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.


(4) AR ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen.



§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen AR und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen. 


(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von AR eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.



§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von AR angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.


(2) Die Bezahlung der Leistungen von AR erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von AR ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von AR ist anders lautend. Eine AR erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.


(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde AR nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.


(4) AR stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).


(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an AR zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.


(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.



§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.


(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.


(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.



§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch AR beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei AR eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei AR vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett von AR erbracht sind.


(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält AR sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.


(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber AR in Verzug, ist AR berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. AR wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.



§ 7 Erfüllung
(1) AR wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. AR ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.


(2) Dem Kunden ist bewusst, dass AR bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird AR innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.


(3) Ist AR gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von AR unberührt.



§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von AR (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von AR zu wahren. AR ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von AR innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.



§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass AR überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt AR insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.



§ 10 Nutzungsrechte
(1) Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass sämtliche Arbeitsergebnisse von AR im Rahmen dieses Vertrages mit Beendigung des Vertragsverhältnisses beim
Kunden verbleiben. Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte stehen dem Kunden zu. Insbesondere überträgt AR dem Kunden räumlich und inhaltlich unbeschränkt für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist und etwaiger Schutzfristverlängerungen das ausschließliche, übertragbare Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes.

(2) AR räumt dem Kunden für die Dauer des Hauptrechts auch für die derzeit bekannten weiteren urheberrechtlichen Nutzungsrechte ein ausschließliches, übertragbares und räumlich unbeschränktes Verwertungsrecht ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes; die so entstandene Bearbeitung auf jede der vertragsgegenständlichen Arten zu nutzen, das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes oder Teilen davon in Printmedien, im Rahmen einer Vertonung als Audiomedium, in analoger Form oder unter Verwendung digitaler Speicher- und Wiedergabemedien (alle Formen des electronic publishing) und das Recht zur elektronischen Speicherung in einer Datenbank und öffentlichen Verfügbarmachung der Daten.

(2.1) AR überträgt dem Kunden in Ansehung des Werkes auch Rechte an im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsarten.

(2.2) Der Kunde kann, die ihm nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass es hierzu der Zustimmung von AR bedarf.


(2.3) Der Kunde hat das Recht das Werk inhaltlich, sprachlich oder optisch zu verändern oder durch Dritte verändern zu lassen.

(2.4) AR sichert zu, Urheber der Werke zu sein und/oder das Recht zur ausschließlichen Übertragung der in Abs. 1 beschriebenen Nutzungsrechte innezuhaben. Damit versichert AR weiter, dass durch die Übertragung der Nutzungsrechte keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte für die Übertragung die Zustimmung Dritter erforderlich sein, so erklärt AR, dass diese Zustimmung vorliegt. AR erklärt ausdrücklich, dass keine der Rechtseinräumung nach Abs. 1 entgegenstehenden Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken an Dritte vergeben wurden.

(3) Absätze 1-2.4 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die AR nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an AR über.



§ 11 Haftung
(1) AR haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AR nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.


(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet AR nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.



§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an AR die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.


(2) Sofern AR für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.



§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von AR maßgebend.


(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von AR. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von AR (Deutschland).


AGB Stand: 01.01.2021 ©


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